Backnang (Rems-Murr-Kreis)
- Esslingen
- Göppingen
- Landkreis Heilbronn
- Ludwigsburg
- Ostalbkreis
- Rems-Murr-Kreis
- Schwäbisch Hall
- Stuttgart
Opel beteiligt sich entscheidend mit einem umfangreichen und attraktiven Umtauschprogramm für ältere Dieselmodelle zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland. Ab dem 1. September 2019 gilt die EURO 6d-TEMP Abgasnorm verpflichtend für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Bereits heute schon erfüllt fast die gesamte Opel Modellpalette diese Abgasnorm. Wir bieten ihnen die modernste Motorentechnologie bereits schon heute an.
Informieren Sie sich jetzt über unsere attraktiven Angebote.
Opel Umweltprämie für EURO 1 bis 4 Dieselfahrzeuge:Die Opel Umweltprämie gilt beim Kauf eines Opel Neuwagens mit moderner Abgastechnologie, bei gleichzeitiger Verschrottung Ihres Diesel-Fahrzeuges, unabhängig der Marke, der Abgasnorm EURO 1 bis 4 bei einem von Opel zertifizierten Verwerter. Opel Eintauschprämie für EURO 5 Opel Dieselfahrzeuge:Zusätzlich bieten wir eine attraktive Eintauschprämie an. Dies gilt beim Eintausch aller Opel Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm EURO 5 in einer der neben stehenden Schwerpunktregionen, inklusive der angrenzenden Landkreise. Das Angebot gilt für Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz in einer der unten genannten Städte plus angrenzende Landkreise. Angebot für Junge Opel**:Fällt Ihre Entscheidung auf einen Junge Opel Jahreswagen, erhalten Sie von uns zusätzlich zur 2-jährigen Herstellergarantie weitere 2 Jahre Anschlussgarantie und eine 3-jährige Mobilserviceverlängerung. Somit sind Sie für die nächsten vier Jahre gewappnet. |
Schwerpunktregionen
Backnang (Rems-Murr-Kreis)
Bochum
Darmstadt (Darmstadt Dieburg)
Düren
Düsseldorf
Frankfurt am Main
Hamburg
Heilbronn (Landkreis Heilbronn)
Köln
Kiel
Limburg an der Lahn (Limburg-Weilburg)
Ludwigsburg
München (Landkreis München)
Reutlingen
Stuttgart
|
Die Opel Umweltprämie gilt beim Kauf eines Opel Neuwagens mit moderner Abgastechnologie, bei gleichzeitiger Verschrottung Ihres Diesel-Fahrzeuges, unabhängig der Marke, der Abgasnorm EURO 1 bis 4 bei einem von Opel zertifizierten Verwerter. Zusätzlich bieten wir eine attraktive Eintauschprämie an. Dies gilt beim Eintausch aller Opel Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm EURO 5 in einer der oben stehenden Schwerpunktregionen, inklusive der angrenzenden Landkreise. Das Angebot gilt für Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz in einer der oben genannten Städte plus angrenzende Landkreise. Die Eintauschprämie gilt für alle Opel Fahrzeuge der Diesel-Abgasnorm EURO 5 in einer der oben stehenden Schwerpunktregionen inklusive der angrenzenden Landkreise. Das Angebot gilt für Personen mit Wohn- bzw. Firmensitz in einer der oben genannten Städte plus angrenzende Landkreise. Die Umweltprämie gilt beim Kauf eines Opel Neuwagens mit moderner Abgastechnologie bei gleichzeitiger Verschrottung Ihres Diesel-Fahrzeugs – unabhängig der Marke – der Abgasnorm EURO 1-4 bei einem von Opel zertifizierten Verwerter. Die Umweltprämie ist auch außerhalb von Schwerpunktregionen gültig. Die Opel Umweltprämie kann auch für attraktive Leasing- oder Finanzierungsangebote verwendet werden. Die Umweltprämie gilt beim Kauf eines Opel Neuwagens mit moderner Abgastechnologie bei gleichzeitiger Verschrottung Ihres Diesel-Fahrzeugs – unabhängig der Marke – der Abgasnorm EURO 1-4 bei einem von Opel zertifizierten Verwerter. Die Umweltprämie ist auch außerhalb von Schwerpunktregionen gültig. Die Opel Umweltprämie gilt bis auf Widerruf beim Kauf eines Neuwagen.
Für wen gilt die Umweltprämie?
Gelten die Angebote Eintauschprämie/Umweltprämie ausschließlich für Fahrzeuge der Marke Opel?
Bekomme ich zusätzlich noch etwas für mein altes Fahrzeug?
Kann die Umweltprämie mit anderen Rabatten kombiniert werden?
Welche Umweltprämie gilt außerhalb der Schwerpunktregionen?
Wie lange gilt die Umweltprämie?
* Bis auf Widerruf erhalten Sie beim Kauf eines in der obenstehenden Tabelle genannten Modells der Marke Opel und gleichzeitiger Abgabe Ihres Diesel Pkw Altfahrzeugs (Schadstoffklasse Euro 1-4) zur Verschrottung oder Inzahlungnahme eines Opel Dieselfahrzeugs der Schadstoffklasse 5 beim Opel Händler eine in der Höhe modellabhängige Umweltprämie. Das zu verschrottende Altfahrzeug muss zum Zeitpunkt der Stilllegung mindestens 6 Monate auf den Neuwagenkäufer zugelassen sein. Das Opel Dieselfahrzeug, das zur Inzahlungnahme gegeben wird muss zum Zeitpunkt der Inzahlungnahme ebenfalls mindestens 6 Monate auf den Neuwagenkäufer zugelassen sein. Die Umtauschprämie ist modellabhängig und beträgt bis zu € 8.000,- für den Insignia. Sie gilt bei Erwerb eines Neufahrzeuges, Vorführwagens oder Testwagens mit der Abgasnorm Euro 6d – TEMP. Die Prämie kommt zum Betrag für die Inzahlungnahme des Fahrzeuges hinzu. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Kunden. ** Die Garantie bis zum 4. Fahrzeugjahr gilt für ausgewählte Jahreswagen als Anschlussgarantie, für bis zu 24 Monate im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 60.000 km. Gültig nur für Jahreswagen aus dem Bestand der Opel Automobile GmbH. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab dem Datum der Erstzulassung. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, entnehmen Sie bitte den Flex Care Garantiebedingungen unter www.opel.de oder erfragen Sie diese bei Ihrem teilnehmenden Opel Partner. |