1 Erlaubt für Jugendliche ab 15 Jahren mit Führerscheinklasse AM. Gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
2 Die angegebene – vorläufige – Reichweite wurde anhand der WLTP+ Testverfahren bestimmt (VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Die tatsächliche Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage sowie thermischer Vorkonditionierung.
3 je nach gewähltem Modell